Auf diesen Seiten finden sie Hintergrundinformationen zu unseren Prüfungen, Zuchtschauen und Körungen,sowie einige Informationen über die abzulegenden Prüfungen und was die Hunde zum Bestehen der Prüfungen zu erfüllen haben.

Begleithundeprüfung (BH): In der Begleithundprüfung, die ab 15 Monaten abgelegt werden kann, zeigt der Deutsche Schäferhund, ob er gerne und triebbeständig mit Herrchen oder Frauchen arbeitet. Hierbei werden Gehorsamsübungen wie das bei “Fuß” gehen mit und ohne Leine, das “Sitz” aus der Bewegung sowie das “Platz” aus dem Schritt mit Heranrufen und dem “Platz unter Ablenkung”, überprüft.
Danach geht es in den Alltag, sprich Straßenverkehr. Ladengeschäfte werden besucht, die Begegnung mit anderen Hunden, Joggern und Fahrradfahrern herbeigeführt. - Alltag eben. Der Deutsche Schäferhund soll sich freundlich und umgänglich zeigen und ohne Scheu oder gar Aggression durch die Menschengruppen gehen. Wer alle Klippen meistert, bekommt in seine Ahnentafel “geprüfter Begleithund” eingetragen.
Nur wer diese Eignungsprüfung besteht, kann weitermachen: mit der Schutzhundprüfung, Fährtenhundprüfung, der Arbeit als Rettungshund oder sich im Agility- und Obediencesport betätigen.

Ausdauerprüfung (AD): Kondition und Lauffreude wird im Alter von 16 Monaten abgefragt. Bei der Ausdauerprüfung am Fahrrad hat der Hund eine 20 Kilometer lange Strecke in einem vorgegebenen Tempo zu absolvieren. Der Hund soll diese Strecke, freudig und ohne körperliche Belastung bewältigen. Hin und wieder kommt dabei Herrchen aus der Puste; aber der wird zum Glück nicht bewertet.

Schutzhundprüfung (SchH):  Mindestalter der Hunde beträgt 18 Monate. Die Schutzhundprüfung (SchH) wurde in einigen Ländern durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt; die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) festgelegt. Zugelassen sind Hunde aller Rassen, sowie Mischlinge.

Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300. Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermaßen gestaffelt:
vorzüglich: ≥ 286 Punkte;
sehr gut: ≥ 270;
gut: ≥ 240 Punkte;
befriedigend: ≥ 210 Punkte;
mangelhaft: < 210 Punkte.

Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AKZ); nach Absolvieren der Schutzhundeprüfung erster Klasse (SchH Klasse I) kann die nächsthöhere Klasse mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden. In allen Prüfungsstufen VPG / IPO gibt es nach der neuen PO nur noch die Freifolge.

Folgende Schutzhunde-Klassen gibt es:
SchH Klasse I/VPG 1: z.B. Eigenfährte 300 Meter, Freifolge, Bringholz, Voraus, Angriff auf den Hund, lange Flucht u.a.
SchH Klasse II/VPG 2: z.B. Fremdfährte 400 Meter, Laufschritt, Stehenbleiben aus der Bewegung, Angriff auf den Hund u.a.
SchH Klasse III/VPG 3: z.B. Fremdfährte 600 Meter, folgen frei, Sitz aus der Bewegung, Überfall u.a.

Daneben gibt es auch eine internationale IPO-Schutzhundeprüfung. Zurzeit sind beide Prüfungsarten angeglichen, es gibt nur minimale Abweichungen. VPG / IPO-Hunde müssen sich grundsätzlich schussgleichgültig verhalten. Es werden folgende Klassen unterschieden:
IPO Klasse I
IPO Klasse II
IPO Klasse III

Fährtenhund Prüfung Stufe 1 (FH 1): Die Fährte muss mindestens 1200 Schritt lang sein. Dem Gelände entsprechend werden sechs rechte Winkel in der Fährte eingearbeitet. Auf offenem Gelände muss die Hauptfährte von zwei frischen Fährten gekreuzt werden. Auf der Fährte werden vier Gegenstände in unregelmäßigen Abständen abgelegt, die vorher 30 Minuten lang vom Fährtenleger getragen werden. Die Gegenstände bestehen aus unterschiedlichem Material und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich von Gelände abheben.Höchstpunktezahl: 100 Punkte ; Vorzüglich: 100-96 Punkte; Sehr Gut: 95-90 Punkte; Gut: 89-80 Punkte; Befriedigend: 79-70 Punkte; Mangelhaft  69-0 Punkte
Ab einer Mindestpunktzahl von 70 Punkten ist die Prüfung bestanden.

Fährtenhundprüfung stufe 2 (FH 2): Bei dieser Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes 20 Monate. Die bestandene FH Sufe 1 ist Startvoraussetzung. Die Fährte muss eine Länge von 1800 Schritt aufweisen und sieben Winkel beinhalten, mindestens zwei davon spitzwinklig. Des Weiteren muss ein Bogen enthalten sein, und die Fährte muss von zwei frischen Fremdfährten geschnitten werden. Auf der Fährte werden sieben Gegenstände abgelegt. Es können wieder maximal 100 Punkte erreicht werden, nach denselben Abstufungen wie bei der FH Stufe 1.